Drei Jahre und ein Tag
Bauhandwerker auf der Walz



Das zünftige Reisen                                                                               Veranstaltungen
Ist das zünftige reisen nochzeitgemäß?                                                     Die Kluft
Die rechtschaffen fremden Gesellen                                   Der Charlottenburger
Die Gesellschaft                                                                           Der Stenz
Die Herberge                                                   Das C.C.E.G.-Wanderbuch
Der Gesellenabend                                                        Versicherung
Der reisende fremde Geselle                                      Die C.C.E.G.
Der einheimische fremde Geselle              Riten und Gebräuche























 



 
Das zünftige Reisen 
 

Das zünftige Reisen von Handwerkern hat eine uralte bis in das späte Mittelalter zurückreichende Tradition, die nur im Bauhandwerk bei den Maurer- und Zimmergesellen überleb hat und mit zeitgemäßen Anpassungen bei der ältesten Zunft, den rechtschaffenfremden Gesellen, bis zum heutigen Tage erhalten ist und auch praktiziert wird. Die Reisedauer beträgt wie eh und je drei Jahre und einen Tag. Während dieser Zeit darf der reisende Zunftgeselle seinen Heimatort und den Umkreis in einem Abstand von fünfzig Kilometern - außer zu unabwendbaren Ereignissen, wie schwere Krankheit oder Tod der engsten Familienangehörigen - nicht betreten.

Die Reisezeit ist eine in jeder Beziehung praxisnahe Lebensschule, die jedem Zunftgesellen ein gesundes Selbstvertrauen gibt, wovon er sein ganzes Leben zehrt. Sie ist in keiner Weise mit dem heutigen Tourismus, der ja auch die Menschen an alle Orte der Erde führt, zu vergleichen, da der Fremdgeschriebene - egal wo er tippelt oder arbeitet - ständig direkt in der Bevölkerung lebt und somit Freud und Leidhautnah am eigenen Leib kennen und einzuschätzen lernt.
Er gewinnt daraus eine Menschenkenntnis, die es ihm ermöglicht, Verhaltensweisen anderer Leute zu verstehen, die von weltfremden Menschen in Unkenntnis oftmals negativ be- und verurteilt werden. Hinzu kommt, das er dabei seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten optimal erweitert; denn an jedem Ort, ja sogar in jeder Firma, wird anders gearbeitet, deren verschiedene Methoden er sich zu gegebener Zeit zu Nutze machen und auch weiter vermitteln kann. Darum ist es äußerst wichtig, dass man nicht als Prophet, sondern als gelehriger und anpassungsfähiger Mensch mit offenen Augen und wachem Blick durch die Welt geht. Dieses alles muß man natürlich aus eigenem Interesse mitganzem Herzen wollen und nicht gezwungenermaßen sollen. Das heißt, man muß den Willen haben sich in der Welt umzusehen und mit seinen Kameraden in guten und schlechten Zeiten zusammenhalten.
Denn schwere Zeiten werden zwar im Moment der Entbehrung, Not oder Pein als schlecht empfunden; im nachhinein stellt man jedoch fest, daß die so genannten schlechten Zeiten lehrreicher waren, als die Tage, die einem sozusagen der Himmel schenkt. Aus dieser Sicht sind dem zünftigen Reisen ausschließlichpositive Seiten abzugewinnen, was durch die Aussagen aller ausgereisten fremden Gesellen: ,,die Reisezeit war die schönsten Jahre meines Lebens", immer wieder unterstrichen wird.

 



 
Ist das zünftige Reisen noch zeitgemäß? 
 

Aufgrund unserer Erfahrung istes nicht nur zeitgemäß, sondern nötiger denn je. Was nützen dem Baugewerbe immer mehr hochgraduierte Theoretiker, wenn es keine Gesellen mehr gibt, die noch eine handwerksgerechte Arbeit praktisch ausführen können. Auch brauchen wir praxisnahe Architekten, Bauingenieure und Meister etc. und keine Endlostheoretiker.
Sicher muß sich jede Branche dem Fortschritt anpassen das zu erstrebende sollte jedoch stets vernünftigen menschlichen Bedürfnissen entsprechen und nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten machbar sein. Dazu gehört auch Freude am Beruf und an der Arbeit als Lebenserfüllung. Und die gewinnt man natürlich mehr, je weiter man sich in sein Handwerk vertieft und sich mit seinen Riten und Brauchtum vertraut macht. Das geht allerdings kaum in einem spezialisierten Betrieb - wie es ja aus wirtschaftlichen Gründen die meisten sind, sondern dafür ist sicher das zünftige Reisen - also drei Jahre und ein Tag in die Fremde zu gehen - gerade in der heutigen Zeit die beste Schule.
Denn sich weiterbilden bzw. auf Schule gehen, kann man auch noch nach der Reisezeit, wo man dann seinen Mitstreitern gegenüber - zumindest, was die Praxis und Menschenkenntnis anbetrifft - einen Vorteil hat, der kaum von jemandem wettzumachen ist.

 



 
Die rechtschaffenen fremden Gesellen 

Die rechtschaffenen fremden Gesellen sind eine Vereinigung von Gleichgesinnten Bauhandwerkern, die in die Welt
hinausziehen, um sich mit den Bräuchen, Lebensgewohnheiten und Arbeitspraktiken anderer Völker und Menschen vertraut zu machen und dabei in guten und schlechten Zeiten fest zusammenhalten. Sie wollen sich in erster Linie auf praktische Weise weiterbilden und dabei die zwischenmenschlichen Beziehungen  auf  der Grundlage des Völkerverständigungsgedankens ander Basis pflegen. Sie sammeln somit ungezwungen und zum großen Teil auch unbewußt ungeheuer viel Erfahrung, wobei sie über alle Grenzen hinaus Freundschaften schließen. Daß dabei auch die Altüberlieferten Zunftgebräuche hochgehalten und gepflegt werden, ist selbstverständlich.
Die Vereinigung der rechtschaffenen fremden Gesellen ist überparteilich, überreligiös und übernational. Das heißt, ihr können Angehörige jeder politischen Auffassung, jeder Religion und jeder Nationalität beitreten, solange sie die Menschenrechte achten. In ihren Reihen wird jedoch weder Politik gemacht, noch Religion verkündet, noch werden nationale Interessenvertreten. Das heißt jedoch nicht, daß die rechtschaffenen fremden Gesellen keine Meinung  haben,  sondern  daß  sie Anschauungen und Glauben anderer Menschen und Völker respektieren.
Oberstes beschlußfassendes Gremium der Vereinigung der rechtschaffenen fremden Gesellen ist der Kongreß, der in der Regel alle vier Jahre stattfindet und dabei jeweils auch den amtierenden Vorstand für die Zeit bis zum nächsten Kongreß wählt.
Die Vereinigung wiederum besteht aus einzelnen Gesellschaften, die z.Zt. in  den  verschiedensten  Orten Deutschlands, Frankreichs, der Schweiz, Skandinaviens, Afrikas und in den USA
ansässig sind.

 



 
Die Gesellschaft 

Schieferdeckergesellen von einem Alt-, einem Buch- und einem Dosengesellen und bei den rechtschaffenen fremden Maurer- und Steinhauergesellen von einem Wortführer und einem Herbergs- und Krankenbesucher geführt. Sie ist verpflichtet, jeden reisenden Gesellen aufzunehmen, ihn mindestens für eine Nacht und einen Tag zu bewirten und in jeder Beziehung nach Kräften zu unterstützen.
In den Gesellschaften werden die zünftigen Riten abgehalten und das dazugehörende Schrifttum geführt. Jede Gesellschaft hat eine Herberge, die ihr, Zuhause" ist.

 



Die Herberge 

 
Die Herberge ist Dreh- und Angelpunkt jeder Gesellschaft. Es ist in der Regel ein Gasthaus mit Schlafgelegenheit
und einem Klubraum, der zum Handwerkssaal eingerichtet wird. In Hamburgbesitzen die rechtschaffenen Gesellen jedoch ein eigenes Haus mit neunzig Betten, einer Gastwirtschaft, vier Club- und Freizeiträumen sowie zwei Handwerkssälen. Das ist natürlich eine optimale Begegnungsstätte und mit Recht der Stolz der rechtschaffenen fremden Gesellen. Auf die Herberge reist der Geselle zünftig zu, und wird nach Handwerksbrauch ausgeschenkt. Das heißt, e rbekommt einen Begrüßungstrunk, trägt sich im Zugereistenbuch ein und hat eine Nacht Schlafen frei.
In den Wintermonaten wird er zusätzlich noch einen Tag kostenlos verpflegt. Beim Komodeheißer kann er sich nach den Arbeitsmöglichkeiten im Ort erkundigen und erfahren, welche Gesellen in der letzten Zeit mit welchem Ziel durchgereist sind und wer in der Stadt geschrieben ist bzw. in Arbeit steht. Die Herbergen sind sozusagen das Zuhause der reisenden Gesellen, in denen der Wirt auch mitVater, die Wirtin mit Mutter und die Söhne und Töchter sowie das Bedienungspersonal mit Bruder und Schwester angesprochen werden, womit sogleich ein inniges freundschaftliches Verhältnis entsteht.
In den Herbergen sind aber nicht nur die reisenden Gesellen zuhause, sondern es finden sich hier auch die einheimischen Fremden zu den verschiedensten Anlässen ihrer Gesellschaft, wie Gesellen-, Schaller-, Trudel- oder Modellierabend etc. ein.

 



 
Der Gesellenabend 

Der Gesellenabend findet für reisende Gesellen mindestens alle vierzehn Tage und für einheimische alle vier Wochen an einem Sonnabend ab zwanzig Uhr statt.
Zu Beginn werden alle formellen und finanziellen Belange erledigt und darauf nach Handwerksbrauch und Gewohnheit auf dem Handwerkssaal ,,nach Obengegangen". Das heißt, es werden nach Altüberliefertem Ritual alle Angelegenheiten geregelt, die die Zunft der rechtschaffenen fremden Gesellenbetreffen. Hierbei ist die Öffentlichkeit  ausgeschlossen.  Diese Maßnahme hat jedoch nichts mit Geheimbündelei oder ähnlichem zu tun, sondern alle Handlungen werden nach demokratischen Grundsätzen unkompliziert geregelt und per Handschlag besiegelt. Der Ausschluß der Öffentlichkeit stammt aus Zeiten, in denen die Zunftgesellen verfolgt wurden und sich somit gezwungenermaßen heimlich treffen mußten. Heute gehört dieser Brauch zum Altüberlieferten Ritual  der  rechtschaffenen  fremden Gesellen.
Nachdem das Zunftzeremoniell auf dem ehrbaren Handwerkssaal beendet ist, werden in erster Linie alte Traditionen – wie Schauern, Klatschen und Trudeln etc. -am Handwerkstisch gepflegt. Außerdem werden, wenn genügend Interesse vorhanden ist, auch Modellierkurse abgehalten. Zu vorgerückter Stunde werden bei dem einen oder anderen in gemütlicher Runde meist Erinnerungen wach und dann so mancher Schwank aus der Reisezeit zum besten gegeben. Es ist fast müßig zu erörtern, daß bei derartigen Anlässen auch die Fachsimpelei ihren Platz hat, von deren Erfahrungsaustausch besonders der junge Handwerker profitiert.

 



Der reisende fremde Geselle 
 

Den reisenden rechtschaffenen frd. Gesellen erkennt man an seiner Kluft mit den weiten Hosenbeinen und der schwarzen Ehrbarkeit, die er während der dreijährigen Reisezeit auf Tippelei und bei der Arbeit stets trägt.
Er kann reisen wohin und arbeiten wo er will. In der Regel ist er ein Vierteljahr auf Tippelei und nimmt dann in etwa für die gleiche Zeit Arbeit an.
Dazu wird er entweder von der Art der Arbeit, der schönen Landschaft oder garden reizenden ansässigen Mädchen etc. inspiriert. Bei Arbeitsaufnahme läßt er sich in der am nächsten liegenden Gesellschaft schreiben und nimmt am dortigen Zunftleben teil.
Während der Tippelei übernachtet der reisende Geselle außer in den Zunftherbergen je nach Gelegenheit bei Meistern, in Jugendherbergen, in den Herbergen zur Heimat, im Heuschober beim Bauern, bei ,,Mutter Grün", oder gar in der Arrestzelle bei der Polizei - freiwillig versteht sich -. Nach Möglichkeit und Laune tippelt er zu Fuß, läßt sich der Zeit entsprechend aber auch als Anhalter mitnehmen.
Öffentliche Verkehrsmittel über längere Strecken sind verpönt, den Umständen entsprechend jedoch nicht verboten. Der rechtschaffene fremde Geselle ist kein Duckmäuser und auch kein Kind von Traurigkeit. Er ist ein aufrichtiger, ehrlicher Mensch, der weiß was er will und wozu er lebt.

 



Der einheimische fremde Geselle 

Hat der reisende Kamerad seinedreijährige Wanderschaft beendet, so kann er sich einheimisch melden und hat
somit die Rechte und Pflichten eines einheimischen fremden Gesellen, der aber auch weiterhin in einer Gesellschaft geschrieben ist. Einheimische nehmen in der Regel alle vier Wochen am Gesellenabend teil und haben somit stets Kontakt zur Jugend und den ehemaligen Kameraden.
Dabei steht die Erinnerung an gute und schlechte Zeiten während der Tippelei oft im Vordergrund. Aber auch als Ratgeber   ob in beruflicher odergesellschaftlicher Hinsicht ist er mit seiner Erfahrung für die reisenden Gesellen ein wichtiges Bindeglied im Zunftwesen.
.

 



Veranstaltungen 

Turnusmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sind bei den rechtschaffenen fremden Gesellen auf internationaler
Ebene die alle fünf Jahre abgehaltenen Europatreffen und auf Vereinigungsebene alle vier Jahre der Kongreß sowie das jährlich in einer anderen Gesellschaft stattfindende Himmelfahrtstreffen.
Außerplanmäßig werden Fahnenweihen und die verschiedensten Jubiläen der Gesellschaften und ihrer Utensilien wie Fahnen, Stubenschilder oder ihrer Herbergen etc. feierlich begangen. Verstorbenen Kameraden wird von Gesellschaften im Umkreis von zweihundert Kilometern die letzte Ehre erwiesen.

 



Die Kluft des rechtschaffenen fremden Gesellen 

Kluft nennt man die Zunftkleidung oder Tracht des fremden Gesellen. Sie ist sein Stolz und in der Bevölkerung überall gern gesehen. Sie besteht aus:
dem schwarzen Hut: Schlapphut, Zylinder oder Koks, der Staude, einem kragenlosen weißen Hemd, der Samt- oder Manchesterweste mit schwarzen Biesen, Farbe nach Beruf, der Samt- oder Manchesterjacke mit schwarzen Biesen, Farbe nach Beruf der Samt- oder Manchesterhose mit schwarzen Biesen, Farbe nach Beruf den schwarzen Schuhen oder Stiefeln und der schwarzen Ehrbarkeit.
Ferner trägt der Geselle einen Ohrring mit Handwerkswappen und eine Zunftuhrkette mit den Wappen der Städte, in denen er gearbeitet hat. Dieser sogenannte ,,Zunftschmuck" ist jedoch nicht unbedingt erforderlich und es bleibt jedem selbst überlassen, ob er ihn benutzt. Alle weiteren Verzierungen an der Kluft, wie Orden und Abzeichen sowie überzählige Knöpfe etc. sind nicht gestattet. Im eigenen Interesse des Gesellen und mit Rücksicht auf seine Kameraden sollte sich die Kluft stets in einem sauberen und ordentlichen Zustand befinden.

 



Der Charlottenburger 
 

Sämtliche – außer während der Arbeit - zu transportierenden Gegenstände trägt der Zunftgeselle im Charlottenburger, auch Berliner genannt. Der Charlottenburger hat bei den fremden Gesellen zwei eng miteinander verknüpfte Bedeutungen. Zum einen ist es ein buntes ca. achtzig mal achtzig Zentimeter großes Tuch, das mit der Reklame der Zunftschneider oder auch mit Bildern unserer Zunft bedruckt ist. Zum anderen wird auch jedes gepackte Bündel, das wiederum in diesem bunten Tuch eingeknotet ist, Charlottenburger oder Berliner genannt.
Auf der Tippelei hat der reisende Geselle sein gesamtes Hab und Gut mit einerbesonderen Technik und Geschick - was eben nur bei den Zunftgesellen zu erlernen ist - zu einem Charlottenburger gebunden. Er hat die Form einer riesigen ca. dreißig Zentimeter dicken und siebzig Zentimeter langen Wurst und beinhaltet das notwendigste Werkzeug, Arbeitszeug, Unterwäsche und Hemden sowie Wasch -und Schuhputzzeug. An einem akkurat gebundenen Charlottenburger erkennt man in der Regel auch den akkuraten zünftigen Gesellen.

 



Der Stenz 
 

Der Stenz ist der Wanderstab des reisenden Gesellen und im gesellschaftlichen Ritual ein wichtiges Utensil. Es ist ein in der Natur gewachsener Stock, um den schlangenförmig Schlingpflanzen eingewachsen sind. Nach dem Entfernen der Schlingpflanzen und mit etwas Schnitzerei erhält man einen je nach Wuchs wunderbaren bizarren Wanderstab der eben bei den Fremden Stenz genannt wird.

 



Das C.C.E.G.- Wanderbuch 
 

Während das Wanderbuch in früheren Zeiten als Paß von der Polizeidirektion des Heimatortes ausgestellt wurde, haben das heutige Wanderbuch die rechtschaffenen fremden Gesellen auf der Ebene und im Auftrage der C.C.E.G. gestaltet.
Das Wanderbuch hat den Charakter eines Reisepasses und dient dem reisenden Gesellen in erster Linie sich in der Öffentlichkeit und bei Behörden des In-und Auslandes als rechtmäßig fremdgeschriebener Geselle auszuweisen. Es ist in vier Sprachen verfaßt und hilft dem Fremden - besonders im Ausland - bei der Arbeitsuche und dem Erlangen von Arbeitsbewilligungen.
Im Wanderbuch werden während der Tippelei täglich offizielle Eintragungen gemacht, wodurch es in späteren Zeiten für den Inhaber einen historischen Erinnerungswert von großer Bedeutung erlangt.

 


Versicherung: HZK

                                                         
 

 

 

 

Allen Reisenden der rechtschaffenen fremden Zimmer- und Schieferdeckergesellen Deutschlands und rechtschaffenen fremden Maurer und Steinhauergesellen empfehlen wir, sich beider HZK zu versichern.
Die HZK ist eine Ersatzkasse, die vor über hundert Jahren mit von den rechtschaffenen fremden Zimmergesellen gegründet wurde. Sie gewährt als Krankenkasse den ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Für die reisenden Gesellen empfiehlt es sich, ein Konto einzurichten, welches natürlich zu jeder Zeit ausreichende Deckung haben sollte. Die Beiträge würden dann von der Krankenkasse abgebucht. Somit ist gewährleistet, daß der reisende fremde Geselle krankenversichert ist.
Während der Beschäftigung entsteht Versicherungspflicht zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beschäftigungsaufnahme ist der HZK umgehend mitzuteilen. Dies trifft auch für die Beendigung der Beschäftigung zu. Für die Zeit zwischen den Arbeitsorten - also während der Tippelei - gewährt die Krankenkasse einen freiwilligen Krankenversicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag. Damit wird ein durchgehender  Versicherungsschutz gewährleistet.
Wir sind der Meinung, daß ein junger rechtschaffener fremder Geselle ordnungsbewußt ist und er seinen persönlichen Krankenversicherungsschutz ernst nimmt.

 



Die C.C.E.G. 

Die C.C.E.G. (Confederation Compagnonnage europèen, europäische Gesellenzünfte) ist eine Dachorganisation der  europäischen Gesellenzünfte.
Sie wurde nach Anfangskontakten aus dem Jahre 1951 und den folgenden Europatreffen 1953 Luxemburg, 1959 in Hamburg und 1963 in Kopenhagen, im Jahre1968 in Paris/Tours von der Federation Nationale Compagnonnique du Metiers du Bàtiment Frankreichs, der Union Compagnonnique Des Devoirs Frankreich / Schweiz, den Skandinaviske berejste Handwerkere Dänemarks und den rechtschaffenen fremden Gesellen Deutschlands gegründet. Im Jahre 1978 ist demC.C.E.G. noch die Federation des Metiers du Bàtiment Belgiens und 1980 auch dieRolandsbrüder, die Freiheitsbrüder und die Freien Vogtländer Deutschlands beigetreten. Seit 1978 hat die C.C.E.G. ein beratendes Statut im Europarat in Straßburg.
Hauptaufgabe der C.C.E.G. ist, die reisenden Gesellen im Besonderen sowie die einheimischen Kameraden der verschiedenen Zünfte und Länder einander näher zubringen, um sich kennen zu lernen und gegenseitig nach Kräften zu unterstützen. Somit genießt jeder Geselle die Gastfreundschaft aller Mitgliedsvereinigungen, wobei er sich jedoch stets den Gepflogenheiten seines Gastgebers anpassen muß. Zunftbezogene nichtöffentliche Rituale werden dabei untereinander nicht ausgetauscht.
Die C.C.E.G. veranstaltet alle fünf Jahre ein Europatreffen, das turnusmäßig jeweils von einer anderen Mitgliedszunft ausgerichtet wird. Bisher fanden diese Treffen 1953 in Luxemburg, 1959 in Hamburg (im kleinen Rahmen), 1963 in Kopenhagen, 1968 in Paris / Tours, 1973 in Neuchatel, 1978 in Hamburg, 1983 in Brüssel, 1988 in Lyon, 1993 in Nürnberg und 1998 in Genf (CH) statt. Verbunden mit jedem Europatreffen ist eine C.C.E.G.- Vollversammlung, auf der der gesamte Vorstand für die folgenden fünf Jahre gewählt wird. Der C.C.E.G.- Vorstand tagt alle halbe Jahr wiederum jeweils bei einer anderen Mitgliedszunft, wobei sich im Laufe der Jahre schon viele dauerhafte Freundschaften über die Grenzen hinaus entwickelt haben. Der damalige dänische Außenminister Per Haekkerup hatin seiner Rede anläßlich des Kopenhagener Europatreffens sehr treffend gesagt: "Die reisenden fremdgeschriebenen Handwerker waren die ersten echten Europäer."

 



Riten und Gebräuche der rechtschaffenen fremden Gesellen 

Die Riten und Gebräuche sind sehr vielseitig und gehören zum Berufsbild eines jeden zünftig reisenden Handwerksgesellen. Einige der gebräuchlichsten und bekanntesten sollen hier beschrieben werden.

 

SCHMALMACHEN:


Hiermit ist das zünftige Vorsprechen bei Krautern (Meistern). Innungen, Handwerkskammern, Gewerkschaften, Schlachter-, Bäcker- und Brauereien etc. nach einer kleinen Reiseunterstützung, einem Wegzehr, einem Labetrunk oder einem kostenlosen Nachtquartier usw. gemeint.
Die hierfür anzuwendenden Sprüche sind den Umständen entsprechend verschiedener Art.

 

ZU- UND ABREISEN:


Hierunter fällt das zünftige Ankommen und Gehen auf der ehrbaren Herberge und bei Meistern nach bestimmtem Ritual in Frage und Antwort.

 

SCHALLERN:


Unter schallern versteht man das Singen von zünftigen Gesellenliedern zu den verschiedensten  Anlässen.  Zünftige Liederbücher  wurden vom  Schallerschacht der rechtschaffenen fremden Gesellen in Hamburg erstellt und sind beim Hauptsitz erhältlich.

 

KLATSCHEN:


Es gibt den Zweier -, Dreier -, Vierer- oder Rundklatsch, die nach Marschliedern einfach und nach Walzermelodien doppelt geschlagen werden.
Es sitzen sich also mindestens zwei Gesellen gegenüber, die in bestimmter Reihenfolge nach dem Takt des Liedes in die eigenen oder die Hände des Gegenüber klatschen. Hierbei wird das Jackett ausgezogen, der Hut jedoch selbstverständlich aufbehalten. Das Klatschen ist besonders bei Richtfesten oder ähnlichen Anlässen besonders beliebt.

 

FASSCHMOREN:


Hierbei kommt ein Faß Bier auf den Tisch, daß in fröhlicher Runde nachzünftigem Ritual von den Gesellen - meistens nach § 11 - geschmort (getrunken)wird.
Für Ordnung und Stimmung sorgt der FaßgeseIle, der auch das Bier ausschenkt. Ihm zur Hand geht ein Spülgeselle, der für die notwendige Hygiene sorgt. Dabei wird fix geschallert, Döntjes erzählt, geklatscht, getrudelt oder sonstiger Spaß zum Besten gegeben. Anlässe zum ,, Faßschmoren" gibt es viele, wie Geburtstag, Bergfest oder Ausreisen eines Gesellen sowie sonstige persönliche oder gesellschaftliche Ereignisse.
Der edle Spender des Fasses erhält in der Regel einen Stammseidel (zünftiger Bierkrug mit Deckel) auf dem alle Namen seiner Gäste zur Erinnerung an ,,sein Faß" verewigt sind.

 

TRUDELN:


Das Trudeln war früher eine Gesellenstrafe, wird jedoch heute zum vergnüglichen Spaß aufgeführt.
Zum Trudeln gehört ein stabiler Trudeltisch, eine zwölfkantige Trudel, ein Trudelbur, ein Anschieter, vier Trudelknechte und einige Gesellen sowie nach Möglichkeit noch die Herbergsschwester. Der Anschieter wirft einem Gesellen irgendeine Verfehlung vor, die vom Trudelbur mit einer Lage Trudeln ,,bestraft" wird.
Ist er ,,geständig", so wird er von den Trudelknechten rücklings auf die Trudel bugsiert und bei einem Lied auf der sich drehenden Trudel im Takt hin und her geschoben.
Bei besonders hartem ,,Vergehen" bekommt er noch die Herbergsschwester als Auflage, die sein Kreuz mit ihrem Gewicht zusätzlich auf die Trudel drückt. Vergnüglich wird es allerdings für ihn, wenn einmal Kantholz gemacht wird un der in die Oberlage kommt.

 

DER RUNDSCHNACK:


Sind mehrere Gesellen auf dem Krug (Herberge) beisammen, so werden meistens Humpen oder Stiefel getrunken, die auf dem Gesellentisch kreisen. Hierbei kann der Rundschnack ,,losgelassen" werden.
Das heißt, jeder Geselle hält mit seinem vor und hinter ihm sitzenden Kameradeneinen besonderen Schnack (Spruch in plattdeutscher Sprache) wonach er nur zu bestimmten Zeiten trinken darf.

 

GÄNSEMARSCH:(Spinnermarsch)


Er wird hauptsächlich aufgeführt, wenn Gesellen die Stadt verlassen, oder sich ein Schacht Kameraden gemeinsam zu einem bestimmten Ort begibt.
Dabei marschiert einer hinter dem anderen her wovon der ,,Leithammel"   eine   Flasche   Köm (Schnaps) am Charlottenburger über der Schulter trägt. Während des Marsches wird kräftig geschallert und die Marschpausen mit einem Schluck aus dem Kömbuddel erleichtert.

 



 Noch Fragen ?! 
 

Warum gerade bei den rechtschaffenen fremden Gesellen reisen?

 

Die rechtschaffenen fremden Gesellen sind die mit Abstand älteste noch existierende deutsche Zunft mit den meisten Mitgliedern und den meisten Herbergen, was den reisenden Gesellen in jeder Beziehung zu Gute kommt. Sie pflegen die ältesten überlieferten Riten und zwar für das Maurer- und Steinhauerhandwerk sowie für die Zimmer- und Schieferdeckergesellen getrennt, wie sie vor Jahrhunderten entstanden und im Laufe der Jahre gewachsen sind.
Warum sollte ein junger Handwerker darauf verzichten, wenn er sich entschließt, zünftig die Welt zu bereisen.
 

Wer kann rechtschaffener fremder Handwerksgeselle werden?

 

Jeder, der sich bei den rechtschaffenen Fremden erwandert (Mitglied werden will) muß einen ins Baufachfallenden Beruf erlernt und diesen mit einer Gesellen- oder Facharbeiterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Er soll das Alter von dreißig Jahren nicht überschritten haben und darf nicht verheiratet sein.
 

Warum organisiert reisen?

 

Für diejenigen, die diese Broschüre aufmerksam gelesen haben, erübrigt sich diese Frage sicher. In einem Satz müßte die Antwort nämlich lauten: der organisiert reisende Geselle hat gegenüber einem auf eigene Faust Reisenden in allen Belangen nur Vor- und keine Nachteile.
Das heißt, mit dem Erwandern (Beitritt) bei den rechtschaffenen fremden Gesellen ist er sofort gleichberechtigtes Mitglied mit allen Rechten und Pflichten der Zunft. Er hat von dem Tage an unzählige vertraute Kameraden, obwohl er sie vordem noch niemals im Leben gesehen hat. Er reist frank und frei in die Welt hinaus und weiß jeder Zeit und allen Orts wohin er sich wenden kann, wenn es die Umstände erfordern.
Das setzt natürlich eine feste und zuverlässige Kameradschaft voraus, die beiden rechtschaffenen fremden Gesellen besonders ausgeprägt ist und zu der sich jeder bekennt. Durch die zunftbezogenen Riten erhält der reisende Geselle ein engeres Verhältnis zu seinem Beruf der ihm dadurch noch mehr Freude macht und inhaltliche Erfüllung bringt.

 

Wie wird man rechtschaffener fremder Geselle?

 

Jeder junge Bauhandwerker, der die Absicht hat in die Femde zu ziehen, wendet sich zunächst an die seinem Aufenthaltsort am nächsten gelegene Gesellschaft und läßt sich vom dortigen Altgesellen und den anderen Kameraden ausführlich über das Leben und Treibender rechtschaffenen fremden Gesellen aufklären.
Ist er von der Idee und den Zielen des Fremdentums überzeugt, so kauft er sich eine Kluft und nimmt an den Gesellenabenden - auch schon als Lehrling - teil, um alles noch näher kennen zu lernen. Steht sein Entschluß, in die Fremde zugehen endgültig fest, so bindet er auf einem Gesellenabend ein.
Die Ehrbarkeit wird ihm während der Einführung in das Zunftzeremoniell eingebunden und er ist somit rechtschaffener Fremder mit allen Rechten und Pflichten gemäß den Altüberlieferten Zunftgebräuchen. Er sollte noch ca. sechs Wochen in seiner Erwanderungsstadt bleiben, um sich mit den Riten der rechtschaffenen fremden Gesellen auf dem ehrbaren Handwerkssaal ausführlich vertraut zu machen, um sodann gut gewappnet frisch und frei in die Welt hinauszuziehen.
Aus eigener Erfahrung können wir nicht oft genug darauf hinweisen, daß die Wanderjahre die schönste und erlebnisreichste Zeit im Leben eines jeden Bauhandwerkers sind und es einfach schade um ihn ist, wenn er die Gelegenheit nicht nutzt, falls sie ihm geboten wird.